Anlässlich des bevorstehenden Volksbegehrens zur Vergesellschaftung von Wohnungen großer privater Unternehmen nach Artikel 15 GG wird in der Öffentlichkeit eine kontroverse Debatte geführt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen des Bundeslandes Berlin hat wegen des Volksbegehrens drei Verfassungsrechtler um erste Einschätzungen gebeten, da die Frage juristisches Neuland ist. Prof. Dr. Vorwerk hat ein Gutachten zur Möglichkeit zur Enteignung von[nbsp]Wohnimmobilien erstellt. Die zwei weiteren Gutachten stammen von Dr. Jörg Beckmann und Dr. Reiner Geulen.
Weitere Informationen sind auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar. Auch der Tagesspiegel berichtet in seiner Online Ausgabe vom 20.03.2019 über die Veröffentlichung der Rechtsgutachten.
Weiterführende Informationen
- Rechtliche Stellungnahme zur Vergesellschaftung großer Wohnimmobilien in Berlin von Prof. Dr. Vorwerk
- „Wie Enteignungen laufen könnten“, Artikel Süddeutsche Zeitung vom 09.04.2019
- SWR1 Radioreport Recht, Enteignung oder Vergesellschaftung – Wie Berlin die Wohnungsnot bekämpfen will, Sendung vom 30.04.2019
- Abruf des SWR 1 Radioreport Recht Beitrags über ApplePodcasts