Die vom Bundesministerium der Justiz einberufene Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht schlägt in den Eckpunkten zur Ausgestaltung eines Einseitigen Anordnungsrechts des Bestellers vor, bei Neugestaltung des Bauvertragsrechts ein einseitiges Anordnungsrecht des Bestellers vorzusehen.
Prof. Dr. Vorwerk hat – als Mitglied der Arbeitsgruppe – in einem Arbeitspapier ein neues verfahrensrechtliches Instrument erarbeitet, das die schnelle Entscheidung von Streitigkeiten auf der Baustelle ermöglicht: die Bauverfügung.
Mit der Bauverfügung werden auftretende Probleme auf der Baustelle durch eine vorläufige, die Parteien verpflichtende, richterliche Entscheidung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) so gelöst, dass der entstandene Streit das Fortschreiten der Arbeiten am Bau nur über einen möglichst kurzen Zeitraum behindert.
Das komplette Arbeitspapier zur Bauverfügung vom 22.09.2011 ist abrufbar.