Der Bundesgerichtshof hat den neuen Verhandlungstermin im Verfahren Greenpeace e.V. ./. Brüstle auf den 27.11.2012, 11 Uhr bestimmt. Der Bundesgerichtshof wird sein Verfahren nunmehr unter Berücksichtigung der Antworten des EuGH auf die vom Bundesgerichtshof gestellten Vorlagefragen (vgl. dazu BGH, Vorlagebeschluss vom 12.11.2009) fortführen.
Vgl. dazu Europäischer Gerichtshof entscheidet über den Begriff des „menschlichen Embryos“ in Art. 6 der Richtlinie 98/44/EG (Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen)