Prof. Dr. Vorwerk hat die Rechtbeschwerde gegen den Musterentscheid des OLG Frankfurts nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) sowie den Beitritt der zum Rechtsbeschwerdeverfahren beigetretenen Beigeladenen begründet. Die Begründung umfasst insgesamt knapp 90 Seiten und ist dem Bundesgerichtshof am 18.01.2012 vorgelegt worden. Die Begründungsfrist für die Rechtsbeschwerde gegen den Musterentscheid lief am 21.01.2012 ab.[nbsp] Zuvor haben die Musterbeklagte und der auf ihrer Seite Beigeladene noch Gelegenheit die von ihnen eingelegte Rechtbeschwerde und den Beitritt auf Seiten der Musterbeklagten zu begründen. Außerdem ist zu erwarten, dass die Musterbeklagte und die auf ihrer Seite Beigeladenen noch auf die Rechtsbeschwerdebegründung des Musterklägers antworten. Mit einer Entscheidung ist nicht vor Ende 2013 zu rechnen; möglicherweise wird der Bundesgerichtshof auch erst im Jahre 2014 entscheiden.