Seit Ende Februar liegen die Schriftsätze aller Verfahrensbeteiligten beim Bundesgerichtshof vor; die Rechtbeschwerdeerwiderung wurde von der Kanzlei Prof. Vorwerk Ende Februar vorgelegt. Die Begründung der Rechtsbeschwerde durch die Deutsche Telekom AG sowie deren Rechtsbeschwerdeerwiderung sind ebenfalls durch deren Prozessbevollmächtigten eingereicht worden. Gleiches gilt für die Begründungen für die Bundesrepublik Deutschland sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau.