Anlässlich des bevorstehenden Volksbegehrens zur Vergesellschaftung von Wohnungen großer privater Unternehmen nach Artikel 15 GG wird in der Öffentlichkeit eine kontroverse Debatte geführt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen des Bundeslandes Berlin hat wegen des Volksbegehrens drei Verfassungsrechtler um erste Einschätzungen gebeten, da die Frage juristisches Neuland ist. Prof. Dr. Vorwerk hat ein Gutachten zur Möglichkeit zur Enteignung von[nbsp]Wohnimmobilien erstellt. Die zwei weiteren Gutachten stammen von Dr. Jörg Beckmann und Dr. Reiner Geulen.