Prof. Dr. Vorwerk

Rechtsfortbildung trotz Rücknahme der Revision – Gastkommentar von Dr. Frank Bräutigam im Anwaltsblatt

Herr Dr. Frank Bräutigam, Moderator des ARD-Ratgebers Recht, hat sich in einem Gastkommentar für das Anwaltsblatt dem Thema Rechtsfortbildung durch den Bundesgerichtshof trotz Rücknahme der Revision gewidmet.

Der Beitrag, der die aktuelle Entwicklung dieses Themas darstellt, ist im Anwaltsblatt Ausgabe Nr. 6/2012, Seite 533 als Gastkommentar unter dem Title „Lasst den BGH sprechen! Für eine Rechtsfortbildung trotz Rücknahme der Revision.“ erschienen.

BGH entscheidet erneut über Schadensersatzklage wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses

In Kürze wird sich der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes erneut mit einem Verfahren befassen, über das er bereits im Jahr 2010 entschieden hat. Seinerzeit hatte der Bundesgerichtshof das (erste) Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen; in den Urteilsgründen hatte der Bundesgerichtshof dem Oberlandesgericht Maßstäbe an die Hand gegeben, die bei der erneuten Entscheidung zu beachten sind (vgl. dazu BGH, Urt. v. 04.10.2011 – III ZR 32/10).

Dieses, nach Zurückverweisung ergangene, Urteil ist nun Gegenstand des Revisionsverfahrens.

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Aus der BMJ Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht: Die Bauverfügung zur schnellen Entscheidung von Streitigkeiten auf der Baustelle

Die vom Bundesministerium der Justiz einberufene Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht schlägt in den Eckpunkten zur Ausgestaltung eines Einseitigen Anordnungsrechts des Bestellers vor, bei Neugestaltung des Bauvertragsrechts ein einseitiges Anordnungsrecht des Bestellers vorzusehen.

Prof. Dr. Vorwerk hat – als Mitglied der Arbeitsgruppe – in einem Arbeitspapier ein neues verfahrensrechtliches Instrument erarbeitet, das die schnelle Entscheidung von Streitigkeiten auf der Baustelle ermöglicht: die Bauverfügung.

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