Der Bundestags-Rechtsausschuss hat sich in einer Anhörung am 25.04.2012 mit dem Gesetzesentwurf zu einem neuen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG, Bundestags-Drucksache Nr. 17/8799) befasst. Prof. Dr. Vorwerk war einer von neun zu der Anhörung geladenen Sachverständigen, die den Ausschussmitgliedern Rede und Antwort standen; Prof. Dr. Vorwerk äußerte sich positiv zum Entwurf, den er als „überwiegend gelungen“ bezeichnete. Zu begrüßen sei „das Ziel des Gesetzgebers, am Musterverfahren festzuhalten.“